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Natürlich steht Deine Führerscheinausbildung für uns immer an erster Stelle. Doch auch darüber hinaus hält unsere Fahrschule für Dich eine Vielzahl zusätzlicher attraktiver Angebote bereit. An dieser Stelle findest Du aktuelle Informationen und Impressionen zu Veranstaltungen, News und interessante Artikel rund ums Fahren!

So sehen Sieger aus: In unserer Rubrik Bestanden gratulieren wir unseren Fahrschülern zur erfolgreichen Führerscheinprüfung. Gerne helfen wir auch Dir dabei, Dich schon bald in die Reihe der lachenden Gewinner einzureihen! Wir beraten Dich jederzeit gerne in allen Fragen rund um die Ausbildung.

Carsharing und Co.: Gemeinsam Fahren, gemeinsam sparen

15.01.2020 | FAHRSCHUL-WISSEN

Fahrgemeinschaften, Mitfahrgelegenheiten und Carsharing entlasten Umwelt und Verkehr. Der Gesetzgeber fördert diese Entwicklung und schafft zum neuen Jahr Anreize in Form von exklusiven Parkmöglichkeiten und Spuren. Share-Economy-Modelle sind vielerorts auf dem Vormarsch. So lautet auch im Straßenverkehr die Devise immer häufiger „nicht besitzen, sondern teilen“. Wer nur selten ein Auto benötigt, findet in Mitfahrgelegenheiten und Carsharing ökologischere und wirtschaftlichere Gegenentwürfe zum Kauf. Inzwischen gibt es eine große Anzahl privater und gewerblicher Angebote zur gemeinschaftlichen Fahrzeugnutzung. #userInhaber# von der #userName# ist von Berufs wegen ein aufmerksamer Beobachter dieses sich ändernden Mobilitätsverhaltens. „Insbesondere unter jüngeren Verkehrsteilnehmenden verliert das eigene Auto als Statussymbol zunehmend an Wert. Mobilität ist nach wie vor wichtig, aber in vielen Köpfen eben nicht mehr an Besitz gebunden.“ Diesen Trend hat auch die Politik erkannt: Um den innerstädtischen Verkehr zu entlasten, ist Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer bemüht, Fahrgemeinschaften durch unterschiedliche Maßnahmen zu unterstützen. „Mit entsprechender Beschilderung können Städte und Kommunen fortan auch Busspuren für Fahrzeuge mit drei oder mehr Insassen freigeben“, weiß #userInhaber#. „Ein ebenfalls neu eingeführtes Schild ermöglicht den zuständigen Straßenverkehrsämtern, zukünftig Parkplätze exklusiv für Carsharing und Elektroautos zu designieren.“ Inwieweit die Änderungen flächendeckend umgesetzt werden bleibt abzuwarten. Vereinzelte Städte wie Düsseldorf machen jedoch bereits davon Gebrauch. Abgesehen von den Bemühungen des Gesetzgebers gibt es gute Gründe für das „Auto Teilen“. „Gemeinsam Fahren macht schließlich auch mehr Spaß“, bestätigt auch #userInhaber#. Doch wie finden sich auch außerhalb des eigenen Freundes- und Bekanntenkreises mobile Mitstreiter? „Egal ob einmalige Mitfahrgelegenheit oder regelmäßige Fahrgemeinschaft – auf einschlägigen Internetportalen oder in regional organisierten Mitfahrzentralen findet jeder auch kurzfristig für nahezu jede Verbindung eine passende Option.“ Kommerzielles Carsharing ist eine noch recht junge Ergänzung des öffentlichen Verkehrs. Mitglieder einer entsprechenden Organisation können bei Bedarf jederzeit auf designierten oder öffentlichen Parkplätzen abgestellte Fahrzeuge nutzen. Im Unterschied zur konventionellen Autovermietung, erlaubt Carsharing auch die minutenweise Anmietung eines Wagens. Klassisches Carsharing hingegen bedeutet, eine gemeinsame Nutzung und Kosten eines Autos unter einander bekannten Privatpersonen aufzuteilen. „Für die Organisation und Vermittlung haben sich in den vergangenen Jahren ebenfalls nichtkommerzielle Internetplattformen etabliert“, so #userInhaber#. „Wer privates Carsharing betreibt, sollte sich unbedingt rechtlich absichern, ansonsten sind bei einem Unfall oder anderweitigem Schaden Streitigkeiten vorprogrammiert.“ Weitere Hinweise zum Thema gibt #userInhaber# gerne persönlich unter der Durchwahl #userPhone# oder direkt in der Fahrschule: #userName#, #userStreet#, #userPostcode# #userCity#.

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B 196 - Upgrade zu deinem Führerschein

07.01.2020 | FAHRSCHUL-NEWS

  Neu ab 2020!  Motorradführerschein B196 – A1 (125ccm) mit Autoführerschein Jetzt Autoführerschein “upgraden” und 125 cm³ Motorräder fahren.  Am 20.12.2019 hat der Bundesrat dem Verordnungsentwurf des BMVI zugestimmt. Mit der Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung wird der Zugang zu Leichtkrafträdern der Klasse A1 (mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³, einer Motorleistung bis zu 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg ist) erleichtert.  Dies ist bereits in anderen EU-Mitgliedstaaten, u.a. Österreich, möglich. E-Leichtkrafträder und 125 cm³ Motorräder fahren ohne Prüfung Ziel ist es, mehr Mobilität – insbesondere auch im Bereich der Elektromobilität – zu ermöglichen und gleichzeitig die Verkehrssicherheit sicherzustellen. Gerade im ländlichen Raum wird so die individuelle Mobilität gestärkt und der Verkehr wird durch den Einsatz alternativer Antriebe klimafreundlicher. Die im Verordnungsentwurf beschriebene Definition der Klasse A1 schließt daher das Führen von E-Leichtkrafträdern ein. Voraussetzungen für das Führen von Leichtkrafträdern der Klasse A1 sind: Fahrerfahrung von mindestens 5 Jahren (Klasse B: Pkw-Führerschein) Mindestalter von 25 Jahren Eine theoretische und praktische Schulung im Umfang von mindestens 13,5 Zeitstunden – 5 Doppelstunden à 90 Minuten Praxis (Fahrstunden) und 4 Doppelstunden à 90 Minuten Theorieunterricht  Es ist also keine Theorieprüfung und keine Praxisprüfung erforderlich! So bekommst Du deinen B196 Führerschein: https://www.fahrschule-ludwig-ertel.de/anmelden/ Melde dich für den B196 Führerschein in unserer Fahrschule in Maxhütte-Haidhof an Absolviere die Ausbildung. Mit Ausbildungsnachweis und einem Passfoto zum Amt gehen und den neuen Führerschein beantragen. Losdüsen  

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Kfz-Zulassung ab Oktober erstmals online möglich

15.09.2019 | FAHRSCHUL-WISSEN

Das eigene Auto aus den heimischen vier Wänden bequem per Mausklick anmelden statt lästiger Wartezeiten bei der örtlichen Zulassungsbehörde? Die Digitalisierungspläne des Bundesverkehrsministeriums gehen ab kommenden Monat in die nächste Phase. Ab dem 1. Oktober 2019 ist erstmalig auch die Neuzulassung für Autos und Motorräder online möglich. Damit beginnt die dritte Stufe der 2015 eingeleiteten Digitalisierungsmaßnahme „i-kfz“. Im Zuge der Online-Initiative von Bundesverkehrsministerium und Kraftfahrzeug-Überwachungsorganisation freiberuflicher Kfz-Sachverständiger (KÜS) wurde seitdem schrittweise die Außerbetriebsetzung und Wiederzulassung über das Internet eingeführt. Die nun unmittelbar bevorstehende Erweiterung des Angebots verspricht eine beachtliche Kosten- und Zeitersparnis für die mobile Bevölkerung. „Wie die meisten obligatorischen Behördengänge sind auch Besuche bei der Kfz-Zulassungsstelle eine eher lästige Angelegenheit“, schmunzelt Rico Merten von der Fahrschule Ludwig&Ertel GmbH. „Das Bundesverkehrsministerium tut gut daran, die Verfahren zur Anmeldung von Neu- oder Gebrauchtwagen den technologischen Gegebenheiten anzupassen und zu vereinfachen.“ Die Wieder- oder Neuzulassung eines Fahrzeugs ist eine rechtliche Voraussetzung, um am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen. Obwohl die Zulassung vielerorts bereits online vorbereitet werden konnte, war der persönliche Besuch bei der örtlichen Zulassungsstelle bislang unerlässlich. Sowohl die Aushändigung der Fahrzeugpapiere wie auch das Anbringen der TÜV-Plakette am Nummernschild erfolgten ausschließlich vor Ort. Ab Oktober ist dies nicht länger zwingend erforderlich: Sofern die technischen Voraussetzungen erfüllt sind, kann die Zulassung online beantragt werden, die Unterlagen kommen anschließend per Post. „Die Online-Zulassung gilt zunächst nur für privat genutzte Fahrzeuge mit einer Zulassung ab dem 1. Januar 2015“, erklärt Rico Merten. „Seitdem befindet sich ein für das Verfahren benötigter Sicherheitscode auf der Rückseite des Fahrzeugbriefs. Weiterhin benötigen Sie zu Identifikationszwecken einen Personalausweis mit Online-Funktion sowie ein entsprechendes Lesegerät oder ein Smartphone mit NFC-Chip“. An dem eigentlichen Verfahren ändert sich indes wenig. Wer ein Fahrzeug anmelden möchte, braucht in jedem Fall die sogenannte Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN), Fahrzeugbrief, die von der Versicherung zugeteilte eVB-Nummer, ein SEPA-Mandat für den Einzug der Kfz-Steuer, ein Kennzeichen sowie die vom Hersteller mitgelieferten COC-Papiere. Bei Wiederanmeldung oder Halterwechsel bedarf es zusätzlich des Fahrzeugbriefs sowie des Prüfberichts der letzten Hauptuntersuchung. „Das ist nach wie vor eine Menge Papierkram“, so Rico Merten, „allerdings mit dem entscheidenden Unterschied, dass Sie, sollten Sie ein Dokument nicht sofort zur Hand haben, nicht Ihre Zeit umsonst in der Zulassungsstelle verschwendet haben. Stattdessen können Sie ganz entspannt im Nebenzimmer auf die Suche gehen und das Verfahren anschließend fortsetzen.“ Weitere Hinweise zum Thema Kfz-Zulassung gibt Rico Merten gern persönlich direkt in der Fahrschule: Fahrschule Ludwig&Ertel GmbH, Bahnhofstraße 8, 93142 Maxhütte-Haidhof

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Nicht verzweifeln im Stadtverkehr

15.06.2019 | FAHRSCHUL-WISSEN

Das urbane Lebensgefühl ist im 21. Jahrhundert weiter allgegenwärtig, die städtische Umgebung bestimmt unseren Alltag. Doch im Dschungel der Großstadt werden Verkehrsadern immer häufiger zu Trampelpfaden, das hektische Treiben zehrt an unseren Nerven. Deutsche Städte sind Ballungszentren und Verkehrsknotenpunkte. Die urbane Infrastruktur ist dabei das Herzstück des städtischen Körpers: Der hochfrequente Pulsschlag des Straßennetzes bestimmt den Takt unseres Mobilitätsverhaltens – und droht bei Überlastung schon einmal zu kollabieren. Nicht zufällig sprechen Forscher diesem Zusammenhang von einem „Verkehrsinfarkt“. Kein Wunder, schließlich teilen sich rund um die Uhr die unterschiedlichsten Verkehrsteilnehmer den städtischen Asphalt: Fußgänger, Radfahrer, Autos, Mopeds, Busse, Bahnen, Skateboards, und neuerdings sogar E-Roller, tummeln sich dichtgedrängt auf deutschen Straßen und Bürgersteigen. Nicht nur die Umwelt leidet unter der Überlastung, auch der Mensch reagiert anfällig auf Lärm und Abgase des städtischen Verkehrs. Aber auch die psychische Belastung aufgrund von Stress in Folge verstopfter Straßen und stockenden Verkehrs ist nicht zu unterschätzen. „Stress begleitet Tag für Tag Millionen von Autofahrern auf dem Weg zur Arbeit oder zur Schule der Kinder“, so #userInhaber# von der #userName#. „Dabei gibt es keinen schlechteren Beifahrer; das permanente Gehetztsein mindert unsere Aufmerksamkeit und verleitet uns zu riskanterem Fahrverhalten.“ Doch gelassen bleiben fällt schwer, wenn der Verkehr regelmäßig zu den Stoßzeiten nahezu vollständig zum Erliegen kommt. „Das einzig wirklich effektive Mittel, um dem alltäglichen Wahnsinn auf innerstädtischen Straßen zu begegnen, ist Entschleunigung“, weiß #userInhaber#. „Zeitmanagement und vorausschauende Planung helfen, gar nicht erst terminlich bedingter Hektik zu verfallen. Anstatt mit Vollgas auf die gelbe Ampel zuzusteuern oder sich notgedrungen in waghalsige Parklücken zu zwängen, besser eine halbe Stunde früher losfahren!“ Stop-and-go ist jedoch nur eines von vielen Ärgernissen, mit denen sich Autofahrer in Städten herumschlagen: Hohe Parkgebühren, zu wenig Parkmöglichkeiten, Baustellen und nicht zuletzt das Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer sorgen für aufgeheizte Stimmung auf den Straßen. Wer nicht nur sein Nervenkostüm, sondern auch die Umwelt schonen möchte, dem rät #userInhaber# schlicht dazu, das eigene Auto stehen zu lassen. „Zusätzlich zu öffentlichen Verkehrsmitteln gibt es eine stetig wachsende Anzahl innovativer Angebote, um mobil zu bleiben. Von Bike-Rental bis hin zu Carsharing ist für jeden etwas dabei. Sogar die klassische Fahrgemeinschaft erlebt dank digitaler Technologien zurzeit eine regelrechte Renaissance. Damit entgehen Sie mitunter zwar auch nicht dem zermürbenden Stadtverkehr, aber geteiltes Leid ist bekanntlich halbes Leid!“ Weitere Hinweise zum Thema gibt #userInhaber# jederzeit gern persönlich unter der Durchwahl #userPhone# oder direkt in der Fahrschule: #userName#, #userStreet#, #userPostcode# #userCity#.

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