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| Berufskraftfahrer-Weiterbildung |
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Zum Erfüllen des Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG) bieten wir auch Weiterbildung von von Berufskraftfahrern an. Unter anderem geht es dabei um wirtschaftliches Fahren, Lkw-Ladungssicherung sowie um Vorschriften des allgemeinen Güterverkehrs.
Spätestens fünf Jahre nach Erwerb der Grundqualifikation müssen die Kenntnisse durch den Besuch einer Weiterbildung aufgefrischt werden, die aus der Teilnahme an einer 35 Stunden umfassenden Fortbildungsschulung (aufgeteilt an fünf Tagen zu je sieben Stunden) bei uns im BAZ besteht.
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| Auch „alte Hasen” müssen zur Weiterbildung |
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Spätestens bis zum 10. September 2013 (Personenverkehr) bzw. 10. September 2014 (Güterverkehr) müssen alle Fahrer, die aufgrund der Übergangsregelung keine Grundqualifikation absolvieren mussten, ebenfalls an einer Weiterbildungsschulung teilgenommen haben.
Danach sind auch hier die Kenntnisse erneut im 5-Jahres-Rhythmus nachzuweisen. Eine Prüfung muss bei der Weiterbildung nicht abgelegt werden. Wir bieten alternativ auch jährlich stattfindende 1-Tageskurse an.
Dokumentation der Qualifikation Die Teilnahme an einer Grundqualifikation bzw. an Weiterbildungsschulungen wird grundsätzlich durch einen Eintrag im Führerschein dokumentiert.
Wir bieten Referenten zu folgenden Themenbereichen:
- ECO-Training (Qualifi zierte Fahrlehrer)
- Markt und Image (Inhaber von Busunternehmen)
- Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit (Dipl.-Ing. Maschinenbau)
- (Sozial)vorschriften für den Güterverkehr (Rechtsanwalt, BAG-Berater)
- Risiken und Notfälle im Straßenverkehr (Polizeibeamter)
- Fahrgastsicherheit und Gesundheit (Fahrlehrer, Ernährungsberater)
- Ladungssicherung (Fahrlehrer, Sachverständiger Ladungssicherung)
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| Foto: Rainer Sturm / pixelio.de |
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